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   BFH, 05.11.1970 - IV 210/65   

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https://dejure.org/1970,705
BFH, 05.11.1970 - IV 210/65 (https://dejure.org/1970,705)
BFH, Entscheidung vom 05.11.1970 - IV 210/65 (https://dejure.org/1970,705)
BFH, Entscheidung vom 05. November 1970 - IV 210/65 (https://dejure.org/1970,705)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwertung einer Erfindung - Zeitpunkt des Beginns - Erzielte Einkünfte - Zahlung durch Postscheck - Gutschrift auf Konto

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 100, 512
  • NJW 1971, 1232
  • DB 1971, 415
  • BStBl II 1971, 97
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 20.07.1962 - IV 30/60
    Auszug aus BFH, 05.11.1970 - IV 210/65
    Andererseits kann aber, da die "Verwertung" einer Erfindung ersichtlich in Zusammenhang gebracht ist mit der Erzielung von Einkünften aus ihr, nur ein solche Einkünfte normalerweise hervorbringender Akt gemeint sein, kann also nicht etwa der Abschluß der Erfindertätigkeit im engeren Sinne oder die Erteilung des Patents genügen, sondern kann die Verwertung nur ein tatsächlicher, auf die wirtschaftliche Nutzung der Erfindung abzielender Vorgang sein (BFH-Urteil IV 30/60 vom 20. Juli 1962, HFR 1963, 108; Knoppe, Die Besteuerung der Lizenz- und Know-how-Verträge, S. 94; Kröger, Forschungskosten, Erfindungen, Lizenzen und Know-how im Steuerrecht, S. 44; Littmann, Das Einkommensteuerrecht, 9. Aufl., § 18, Tz. 82; Schmitz-Sinn, Die einkommensteuerliche Behandlung der freien Erfinder, S. 60; Tullius, DB 1960, Beilage 10 Ziff. IV 1 c).

    Die Bemessung des Begünstigungszeitraums des § 4 Nr. 3 ErfVO wäre damit völlig in das Ermessen des Erfinders gestellt, während objektive Merkmale entscheidend sein müssen und allenfalls die Ansicht beider Vertragspartner, ob es sich nur um ein Probestück (bei beabsichtigter späterer Bestellung einer größeren Zahl, vgl. das BFH-Urteil IV 30/60) handeln soll, bei der Gesamtwürdigung mit zu berücksichtigen ist.

  • BFH, 11.09.1969 - IV 304/65

    Rückwirkende Gesetzeskraft - Zusammenveranlagung - Tätigkeit von gewisser Dauer -

    Auszug aus BFH, 05.11.1970 - IV 210/65
    Rechtliche Bedenken bestehen insoweit nicht (vgl. die Urteile des Senats IV 304/65 vom 11. September 1969, BFH 98, 141, BStBl II 1970, 306, und IV R 196, 213-215/68 vom 29. Januar 1970, BFH 98, 410, BStBl II 1970, 419).
  • BFH, 29.01.1970 - IV R 196/68

    Rückwirkende Inkraftsetzung - Einkommensteuerliche Behandlung - Freie Erfinder

    Auszug aus BFH, 05.11.1970 - IV 210/65
    Rechtliche Bedenken bestehen insoweit nicht (vgl. die Urteile des Senats IV 304/65 vom 11. September 1969, BFH 98, 141, BStBl II 1970, 306, und IV R 196, 213-215/68 vom 29. Januar 1970, BFH 98, 410, BStBl II 1970, 419).
  • BFH, 05.12.1952 - IV 262/52 U

    Rückfluss von Zuschüssen - Hingabe eines Schecks zur Tilgung einer Schuld -

    Auszug aus BFH, 05.11.1970 - IV 210/65
    Auch das BFH-Urteil IV 262/52 U vom 5. Dezember 1952 (BFH 57, 124, BStBl III 1953, 49) und das Urteil des Hessischen FG (EFG 1962.353) sehen deshalb mit Recht den Zufluß spätestens als mit der Gutschrift erfolgt an.
  • BFH, 26.05.1971 - IV R 61/66

    Erfinder - Herstellung des Gegenstandes - Vertrieb des Gegenstandes -

    Der Senat hat sich in dem Urteil IV 210/65 vom 5. November 1970 (BFH 100, 512, BStBl II 1971, 97) eingehend mit der Frage befaßt, wann mit der Verwertung einer Erfindung begonnen worden ist.

    Wie in dem genannten Urteil des Senats IV 210/65 dargelegt ist, unterscheidet die ErfVO zwei Stadien der Erfindertätigkeit, nämlich das Entwicklungsstadium (zu dem auch die Erprobung der Erfindung gehört) und das Verwertungsstadium.

    Mit dem Beginn der Herstellung erschöpft sich aber bei Berücksichtigung des Sinnes des § 4 Nr. 3 ErFVO noch nicht der Verwertungsvorgang, der Herstellungsvorgang muß vielmehr auf die wirtschaftliche Nutzung der Erfindung, d. h. die Erzielung von Einkünften ausgerichtet sein (Urteil IV 210/65), und es muß sogar, da § 4 Nr. 3 ErfVO Einkünfte begünstigen will, zumindest die Möglichkeit der Erzielung von Einkünften bestehen.

    Daß es auf die Höhe dieser ersten Einkünfte nicht ankommt, ist bereits in dem Urteil IV 210/65 ausge führt und damit begründet worden, daß die verhältnismäßig lange Dauer des Begünstigungszeitraums (von neun Jahren, d. h. der halben Laufzeit eines Patents) dem Umstand Rechnung trägt, daß die Erträge der ersten Jahre der Verwertung geringer sein werden als die Erträge späterer Jahre.

  • BFH, 09.05.1984 - VI R 63/80

    Kontoführungsgebühr für Gehaltskonto als Werbungskosten

    Dies ist bei Überweisungen der Fall, wenn das Gehalt dem Konto des Arbeitnehmers bei der Bank gutgeschrieben ist (vgl. BFH-Urteil vom 5. November 1970 IV 210/65, BFHE 100, 512, BStBl II 1971, 97, sowie Blümich/Falk/Uelner/Haas, Einkommensteuergesetz, 11. Aufl., § 11 Anm. 11).
  • BFH, 03.06.1975 - VIII R 47/70

    Jahresbeginn - Gutgebrachte Zinsen auf Spareinlagen - Spareinlage - Sparbuch -

    Das ist nach der Rechtsprechung des BFH dann der Fall, wenn der Steuerpflichtige wirtschaftlich über die Einnahmen verfügen kann (vgl. Urteile vom 5. November 1970 IV 210/65, BFHE 100, 512, BStBl II 1971, 97, und vom 22. Mai 1973 VIII R 97/70, BFHE 109, 573, BStBl II 1973, 815).
  • BFH, 10.07.1991 - X R 71/88

    Begünstigungszeitraum nach § 4 Nr. 3 ErfVO

    c) Auf die BFH-Rechtsprechung, vor allem auf das Urteil vom 26. Mai 1971 IV R 61/66 (BFHE 102, 482, BStBl II 1971, 735), kann sich die Gegenmeinung nicht berufen: Dort ging es um die hier nicht entscheidungserhebliche Frage, was unter Verwertung in einem fremden Betrieb zu verstehen ist, und dann weiter um das Problem, was in diesem Zusammenhang als Verwertungshandlung anzusehen ist (Vertrieb und/oder Herstellung; vgl. auch BFH-Urteil vom 5. November 1970 IV 210/65, BFHE 100, 512, BStBl II 1971, 97), nicht aber darum, ob in § 4 Nr. 3 ErfVO auch Eigenverwertung den Beginn des Begünstigungszeitraums markieren könne.
  • BFH, 13.04.1972 - IV R 207/69

    Verwertung einer Erfindung - Erteilung von Lizenzen - Vertrieb von Mustern -

    Mit dem in § 4 Nr. 3 ErfVO verwendeten Begriff des Beginns der Verwertung hat sich der Senat eingehend in den Urteilen IV 210/65 vom 5. November 1970 (BFH 100, 512, BStBl II 1971, 97) und IV R 61/66 vom 26. Mai 1971 (BFH 102, 482, BStBl II 1971, 735) befaßt.
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